AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der ESTATEANFRAGE GmbH (handelnd unter der Marke Anlagepool, nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ab. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der vertraglichen Leistung ist die Vermittlung von Immobilien- bzw. Anlageobjekten an qualifizierte Anleger sowie die damit verbundenen Beratungs- und Vermarktungsleistungen. Der Anbieter erbringt seine Leistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (insbesondere der erfolgreiche Verkauf, eine bestimmte Anzahl von Käuferanfragen oder eine bestimmte Verkaufsgeschwindigkeit) wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber, regelmäßig in Form eines Auftragsformulars oder einer Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungspflichten des Anbieters
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Vermittlungs- und Vermarktungsleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Insbesondere verpflichtet er sich, im Rahmen der Vermarktung an Anleger:
- sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten,
- keine zusätzlichen Garantien oder Zusicherungen gegenüber Interessenten abzugeben, die über die mit dem Auftraggeber vereinbarten Inhalte hinausgehen,
- die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Preise und Konditionen unverändert zu kommunizieren.
Die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter (z.B. spezialisierter Partner, Freelancer, Marketing-Dienstleister) ist zulässig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistung aktiv mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere:
- die Bereitstellung aktueller, vollständiger und rechtskonformer Unterlagen zum Objekt bzw. zur Anlage,
- die Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz,
- die zeitnahe Beantwortung von Anfragen sowie Freigaben innerhalb angemessener Fristen,
- die aktive Teilnahme an Abstimmungs- und Vermarktungsprozessen sowie an Reportings.
Verzögerungen, die durch eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in solchen Fällen unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Auftragsformular keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Befindet sich der Auftraggeber mit zwei (2) oder mehr fälligen Ratenzahlungen im Verzug, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt; die noch ausstehende Vergütung wird in diesem Fall als pauschalierter Schadensersatz fällig.
§ 6 Provisionsanspruch und Geld-zurück-Garantie
Soweit der Anbieter für die erfolgreiche Vermittlung eines Objekts oder einer Anlage eine erfolgsabhängige Provision schuldet, entsteht der Provisionsanspruch — vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Auftragsformular — mit der notariellen Beurkundung des jeweiligen Kauf- bzw. Anlagevertrages.
Sofern eine Geld-zurück-Garantie vereinbart ist, gilt diese ausschließlich unter den folgenden kumulativ zu erfüllenden Bedingungen:
- der Anbieter wurde während der vereinbarten Laufzeit exklusiv mit der Vermarktung beauftragt,
- der Auftraggeber hat während der Laufzeit gegenüber allen Vertriebskanälen einheitliche Preise und Konditionen kommuniziert,
- der Auftraggeber hat seine Mitwirkungspflichten (§ 4) erfüllt und insbesondere alle erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt,
- ein wöchentliches Reporting zwischen den Parteien wurde während der gesamten Laufzeit dokumentiert.
Wird auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt die Geld-zurück-Garantie ersatzlos.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäfts-, Kunden- und Anlegerdaten, Strategien und betriebliche Informationen — streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch zu vertragsfremden Zwecken zu nutzen. Diese Pflicht besteht für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten über das Vertragsende hinaus fort.
Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für sämtliche Datenverarbeitungen in seinem Verantwortungsbereich. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Haftung und Versicherung
Der Anbieter haftet unbegrenzt für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Anbieter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe. Eine Haftung für Maßnahmen Dritter — insbesondere die Sperrung oder Löschung von Kampagnen, Werbekonten oder Inhalten durch Drittplattformen — ist ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbare, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände — befreien die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 10 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das vermittelte bzw. vermarktete Projekt nach Vertragsende in einer Referenzliste namentlich zu nennen. Hierzu darf der Anbieter den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers verwenden.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen. Bereits in Print- oder Offline-Medien gedruckte Referenzen bleiben unberührt.
§ 11 Aufrechnung und Abtretung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter unbestrittenen Forderungen berechtigt.
Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 12 Schriftform und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Hauptvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — München.